Elektronische Signatur im Personalwesen - Hinweise für den nationalen und internationalen Einsatz

10:50—11:10

Main Stage

 

Bei der Anwendung der eIDAS-Instrumente - wie Zertifikate für elektronische Signaturen und Siegel - gibt es häufig Missverständnisse darüber, welche Verfahren für welche Vorgänge verwendet werden müssen oder empfohlen werden. Hier gibt es innerhalb der EU große Unterschiede, da die eIDAS-Verordnung gemäß Art. 2 (3) für den Abschluss und die Gültigkeit von Verträgen oder andere rechtliche oder verfahrensmäßige Formvorschriften das nationale Recht oder das Unionsrecht unberührt lässt. Klaus Fellner und Jörg Lenz beleuchten anhand von Vorgängen im Personalwesen auf nationaler und internationaler Ebene, was dies in der Praxis für den Einsatz elektronischer Signaturen und Siegel bedeutet. Dabei gehen sie unter anderem darauf ein, dass die Wahl der erforderlichen Signaturart nicht nur von der Art des Dokuments (z.B. Arbeitsvertrag), sondern auch von dessen Inhalt (z.B. Befristungen, Wettbewerbsverbote) abhängt. Sie erneuern auch ihren Appell an die deutsche Regierung, Überregulierungen abzubauen. Es gibt leider einige Fälle, in denen das deutsche Recht die elektronische Form explizit ausschließt und in denen möglichst bis 2023 der Weg für die qualifizierte elektronische Signatur geebnet werden sollte.

Share